Kostenübernahme bei Krebsvorsorge Untersuchung - Wann zahlt die Krankenkasse?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei der Vorsorge und der Behandlung nur die Kosten für die in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses und dessen Leistungskatalog niedergelegten Behandlungen und Untersuchungen. Bei der Vorsorgeuntersuchung halten sich die meisten Krankenkassen strikt an die empfohlenen Altersgrenzen. Wer darüber hinaus eine Krebsvorsorge durchführen will, muss diese selbst leisten, eine Leistungsübernahme durch die Krankenkassen ist hier im Regelfall nicht zu erwarten.

Entsprechende Informationen gibt die so genannte IGeL Liste, die normalerweise bei jedem Arzt ausliegt. Eine Besonderheit besteht jedoch in der Zahlung der Praxisgebühr. Patienten, die sich im Rahmen einer Krebsfrüherkennung untersuchen lassen, müssen meist keine Praxisgebühr entrichten. Dies wurde zwischen dem G-BA, den Ärzten und Krankenkassen in einer entsprechenden Richtlinie festgelegt.

Bei der Vorsorge werden die entsprechenden Diagnoseverfahren genau dann von der Krankenkasse übernommen, wenn sie im Leistungskatalog für das entsprechende Alter vorgesehen sind. Doch auch hierbei ist die Anzahl im Jahr begrenzt (üblich ist eine Krebsvorsorge einmal im Jahr, eine Mammographie alle 2 Jahre), darüber hinaus gehende Untersuchungen müssen meist selbst getragen werden.

Was bei der Vorsorgeuntersuchung gilt, ist auch im Bereich der strong>Kosten für eine Behandlung zutreffend. Generell werden sowohl die Diagnoseverfahren im Rahmen einer Krankenhausuntersuchung bezahlt, als auch die gängigen Behandlungsformen. Dazu gehören vor allem die Operation, die Strahlentherapie, die medikamentöse Behandlung (die so genannte Chemotherapie) und nach der Operation notwendige Reha-Maßnahmen oder psychologische Betreuung. Insbesondere bei den zahlreichen Behandlungsmethoden der alternativen Medizin / Homöopathie sollte man sich vorher genau bei der Krankenkasse erkundigen, ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden.

Generell übernehmen Kassen nur die Leistungen entsprechend der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Vor allem alternative Therapieformen sind hiervon meist ausgeschlossen. Unter Umständen können jedoch auch diese übernommen werden. Einige Therapiezentren, Fachärzte und Krankenhäuser, die alternative Behandlungen gegen Krebs anbieten, haben Verträge mit den Krankenkassen geschlossen. Dann ist zwar nicht generell die Behandlungsform im Leistungskatalog enthalten, doch zumindest die Behandlung an der entsprechenden Einrichtung wird von der Krankenkasse übernommen.

Dies gilt dann selbstverständlich auch für den gesamten Behandlungsumfang, also für ein Screening und andere Diagnoseverfahren ebenso wie für die Nachbehandlung. Auch eine spätere Vorsorgeuntersuchung in der Klinik oder bei dem Arzt würden dann übernommen werden. Hier lohnt es sich, mit seiner Krankenkasse ausführlich zu sprechen und sich über die Möglichkeiten genau beraten zu lassen.

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Zusammenfassung

(Gesetzliche) Krankenkassen übernehmen Kosten für Krebsvorsorgeuntersuchungen nur unter bestimmten Voraussetzungen (siehe Leistungskatalog / IGeL-Liste)

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