Allgemeine Informationen zu Krebs Vorsorgeuntersuchungen - Leistungskataloge der Krankenkassen

Gesundheitliche Vorsorgeuntersuchungen werden von den meisten Menschen sehr vernachlässigt. Dies liegt vor allem an der Tatsache, dass einige Untersuchungen eine unangenehme Prozedur bedingen (zum Beispiel die Darmkrebsvorsorge) oder aber privat bezahlt werden müssen. Die meisten Krankenkassen haben ihre Richtlinien entsprechend der Vorgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses geändert und bieten nur noch eine minimale Leistungsübernahme an. Diese Leistungsübernahme beinhaltet die vom Bundesausschuss vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen mit festgelegten Diagnoseverfahren.

Die Leistungskataloge der Krankenkassen legen zumeist genau fest, ab welchem Alter die Kosten für eine Krebsvorsorge übernommen werden. Die Untersuchungsintervalle sind im Allgemeinen auf eine jährliche Untersuchung festgelegt. Eine Frau, die ihre halbjährlichen Vorsorgeuntersuchungen für Frauen in Anspruch nimmt, hat daher nur Anrecht auf Kostenerstattung für eine Routineuntersuchung für Brust- und Gebärmutterkrebs im Jahr. Soll die Vorsorgeuntersuchung für Gebärmutterkrebs beispielsweise bei jeder Routineuntersuchung vom Gynäkologen durchgeführt werden, so muss sie jeweils jede zweite Untersuchung selbst bezahlen.

Gleiches gilt für die Vorsorgeuntersuchungen für Männer. Eine Krebsvorsorge zum Prostatakrebs ist ebenfalls jährlich vorgesehen und mehr wird von den Krankenkassen meist auch nicht bezahlt. Besteht der Mann auf eine häufigere Untersuchung, so muss er die Kosten selbst tragen.

Die meisten Ärzte, vor allem Gynäkologen und Urologen haben einen Leistungskatalog für diese Vorsorgeuntersuchungen (IGeL Liste), die entweder in den Praxen ausliegen oder auf Wunsch an den Patienten ausgehändigt werden.

Die Ärzte selbst sträuben sich nicht, wenn der Patient um eine „außerplanmäßige" Untersuchung bittet. Allerdings weisen sie darauf hin, dass es sich bei der Untersuchung um eine ärztliche Individualleistung handelt, die die Krankenkasse nicht übernimmt und die der Patient selbst tragen muss. In einigen Fällen muss dies auch schriftlich vom Patienten bestätigt werden.

Der HPV-Test, der zum Beispiel zur Gebärmutterkrebs-Diagnostik angewendet wird, kostet ca. 70€, ein Brustscreening ca. 30€. Eine PSA-Analyse zur Früherkennung von Prostatakrebs kostet ca. 15€.

Zusätzlich sei zu erwähnen, dass auch Impfstoffe, wie beispielsweise gegen Gebärmutterhalskrebs, generell nicht von der Krankenkasse übernommen werden, sondern vom Patienten selbst getragen werden müssen.

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Zusammenfassung

Informationen zum Leistungskatalog der Krankenkassen für Krebsvorsorge-Untersuchungen und zur IGeL Liste, die in den Arztpraxen ausliegt

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